Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Einzelunternehmen

Natur Pur Erlebnispädagogik
Heike Blume
Bringhäuserstraße 14
34549 Edertal

Telefon: 0152-08572992
Fax: 05623-2593
Kontakt: Naturpur-edersee@web.de

Website: www.Naturpur-edersee.de

USt-IdNr.: DE194392797

§1 Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Angebote und Leistungen von „Natur Pur, Erlebnispädagogik“, die der Teilnehmer/Kunde mit seiner Anmeldung akzeptiert.

Alle Änderungen dieser AGB oder mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters.

§2 Vertrag

An- und Abmeldungen des Teilnehmers/Kunde sowie die Bestätigung von „Natur Pur Erlebnispädagogik“ bedürfen der Schriftform. Erst durch die schriftliche Bestätigung wird der Vertrag wirksam. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. den Themenbausteinen, diesen Geschäftsbedingungen und der schriftlichen Anmeldebestätigung. Alle anderen Angebote und Preise von „Natur Pur Erlebnispädagogik“ sind freibleibend und individuell.

§3 Durchführung

Bei wesentlichen Abweichungen der vertraglich vereinbarten Leistung ist der Teilnehmer/Kunde unverzüglich nach Kenntnis zu informieren. In diesem Fall ist der Teilnehmer/Kunde berechtigt, vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder kann aus dem Angebot von „Natur Pur Erlebnispädagogik“ eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme bzw. Themenbaustein auswählen.

§4 Agenturleistungen

Wenn „Natur Pur Erlebnispädagogik“ als Vermittler für die Leistungen anderer Leistungserbringer auftritt, gelten für diese Fremdleistungen die AGB eben dieser Leistungserbringer, die der Auftraggeber mit uns akzeptiert.
Falls der Leistungserbringer gesonderten AGB hat, fügen wir diese dem Vertrag zu.

§5 Zahlung

Mit der schriftlichen Anmeldung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert. Der Vertragsabschluss ist mit der schriftlichen Bestätigung vollzogen.

„Natur Pur Erlebnispädagogik“ behält sich vor eine Anzahlung zu vereinbaren.
Nach Beendigung der Veranstaltung erhalten Sie eine Endrechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen ist.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der momentan geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§6 Preisänderungen

Sollten sich bei anderen Leistungsanbietern oder bei den Vorbereitungen Preissteigerungen ergeben ist der Auftraggeber zeitnah zu informieren. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten oder ist berechtigt, aus dem Angebot des Veranstalters eine mindestens gleichwertige Alternativmaßnahme bzw. Themenbausteine auszuwählen.

§7 Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Maßnahme bzw. den Themenbaustein nicht an, kann eine Ersatzperson, die den Anforderungen des Programms aus Sicht des Veranstalters widerspruchsfrei genügt, zu benennen. Bei Ausfall des Auftrages kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:

bis 1 Monat vor Maßnahme-/ Freizeitbeginn 25 % des Preises
bis 10 Tage vor Maßnahme-/ Freizeitbeginn 50 % des Preises
bis zum Beginn der Maßnahme/ Freizeit 75 % des Preises.
Mögliche Kulanzregelungen liegen im Ermessen von „Natur Pur Erlebnispädagogik“.

Rücktritt seitens des Veranstalters
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Veranstalter berechtigt, die Maßnahme/Themenbaustein bis zu 4 Wochen vor Beginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bei Vorauszahlungen den eingezahlten Preis unverzüglich zurück.

§ 8 Verantwortung der Teilnehmer

Wenn die Gruppendynamik durch einzelne Teilnehmer in grober Weise gestört wird oder die Anweisungen der Betreuer nachhaltig missachtet werden , können diese Personen nach entsprechender Abmahnung von der weiteren Maßnahme bzw. Themenbausteinen ohne Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen werden. Den Anweisungen des Trainers bezüglich der Sicherheitsbestimmungen ist umgehend Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum Haftungsausschluss und bei Schäden an der gestellten Ausrüstung ggf. zum Schadensersatz.

§9 Haftung

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für alle Schäden und Ansprüche der Teilnehmer, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerbeitrag beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Dies gilt auch, wenn der Veranstalter für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden oder den Verlust an vom Veranstalter transportierten Fahrrädern, Zelten oder anderen Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer.
Werden einzelne Leistungen durch den Veranstalter lediglich vermittelt, haftet der entsprechende Leistungsnehmer für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter für:

• die gewissenhafte Vorbereitung,

• die sorgfältige Auswahl und die Kontrolle der zugebuchten Leistungsträger

(z.B. Busunternehmer, Hotelbesitzer), die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Veranstaltungen im Bereich der Outdoor und Aktivsportarten ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt. Unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Veranstaltung hingewiesen. In speziellen Fällen wird eine schriftliche Kenntnisnahme der Belehrung/Einweisung aller an der Veranstaltung teilnehmenden Personen eingeholt.

§10 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme bzw. Freizeitveranstaltung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Die Monatsfrist gilt nur für Ansprüche aus dem Reisevertrag. Sonstige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.

§11 Gewährleistung / Schadenersatz

Wird die Maßnahme bzw. Freizeitveranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer – nach Anzeige des Mangels – den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder anderer vertraglicher Bestimmungen, die mit dem Kunden getroffen und von diesem akzeptiert wurden, unwirksam sein oder werden, so treten für diesen Teil die gesetzlichen Bestimmungen – soweit vorhanden – in Kraft. Hierdurch wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§13 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, uns ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort kundzutun. Wir werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Veranstaltung/Maßnahme haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung/Maßnahme gegenüber uns geltend zu machen. Nach dieser Frist können Sie nur dann Ansprüche geltend machen, sofern Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.

§14 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist in der Regel die Erlebnisregion Kellerwald-Edersee, bzw. die vertraglich vereinbarte Örtlichkeit.
Gerichtsstand ist Fritzlar

Stand: 01.12.2016